Angaben zu diesem Buch

Aus der Mannheimer Bewegung, die nicht nur im Geiste im Widerstand war, gingen etliche Kämpfer für ihre Überzeugung in den Tod.

Allein das Stuttgarter Sondergericht hatte an die 120 Todesurteile verhängt.
Beantragt von NS-Richtern wurde jedoch fast die doppelte Anzahl. Allein Richter Hermann Cuhorst hatte mit deren 150 geglänzt.

Bei einer Gerichtsverhandlung mit 12 Todeskandidaten äusserte sich Cuhorst so: «Heute gibt es ein Schlachtfest!» (vgl. S. 111/112).

 

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