Der Fall Eldar S.

Zwei Bullenschläger aus der Ecke Betäubungsmittelfahndung der Zürcher Stadtpolizei schlachteten am 21. Februar 2002 den damals 19-jährigen Eldar S. vor dem Eingang der Liebfrauenkirche regelrecht ab.

liebfrauenkirche 01Dies als polizeilicher Racheakt wegen einer privaten Angelegenheit zwischen dem Vater von Eldar S. und einer verschmähten Polizistin.

Auf diesen Vorfall hatten viele Bewohner im Zürcher Stadtkreis 6 empört reagiert, es gab eine Demo im Quartier mit rund 200 Teilnehmern, bekannte Persönlichkeiten riefen nach einer vorbehaltlosen / sauberen Strafuntersuchung gegen die beiden Polizisten.

Die Strafuntersuchung begann allerdings damit, dass die Polizei den grösseren der beiden Bullen, der auffallend Roland Furrer (Bild links) von der Bürgerwehr Ebikon (ein Ex-Box-Schweizermeister) gleicht, auswechselte gegen einen Bullen, der 15 cm kleiner ist und rund 30 kg leichter wiegt.

Das Resultat der Strafuntersuchung stand von Beginn weg fest: Freispruch für den richtigen und den falschen Bullen + Parteientschädigungen von Fr. 30'000.-, zulasten der Staatskasse.

 

roland furrerUm dies zu erreichen, wurde Eldar S. vorsorglich eine «genetisch vorbestehende Prädisposition» zu einer nicht näher definierten «Erkrankung» unterstellt. Vgl. auch http://switzerland.indymedia.org/de/2012/04/86154.shtml und

http://ch.indymedia.org/media/2012/04//86155.pdf

Eldar S. ist zuletzt, mehr als 14 Jahre später, an den Folgen seiner polizeilichen Massakrierung zerbrochen.

Der Fall Eldar S. hat in den späteren Jahren zu gewissen polizei-internen Umstellungen geführt, weil engagierte Bewohner im Zürcher Stadtkreis 6 die Details zu dem fürchterlichen Vorfall mit der anschliessenden Weigerung der Justiz, Polizeiübergriffe zu ahnden, zur öffentlichen Debatte machten.

In Memoriam Mladen Roth, dipl. Masch.-Ing. SIA, Zürich-Leimbach, der diese Dokumentation erstellt hat, zuletzt aber vor lauter Entsetzen über den «wahren Rechtsstaat», der sich im Fall Eldar S. durch nichts von seinem Höllenritt ablenken liess, sozusagen mitgestorben ist.

 

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