Angaben zu diesem Buch

Wie Kohl den Westen während der Zeit des Vereinigungspro-
zesses bei der «Vermögensfrage» verkohlte: Auf Rückgabe und
Wiedergutmachung des während der russischen Besatzungszeit
konfiszierten Vermögens wurde vollständig verzichtet, obwohl
dies von der Gegenseite nicht im Geringsten eingefordert worden
war (vgl. S. 375, «Die erste Hauptthese»).


Dies geschah offenbar zwecks Vermeidung ethnischer Konflikte in
der Ex-DDR, denn u.a. wurde argumentiert, die besatzungsrechtlich
geraubten Vermögenswerte würden ohnehin nur an «Reiche» zurück-
gegeben, der angerichtete, seither hochgerechnete Schaden würde
einzig an solche wiedergutgemacht. Vgl. dazu auch Fn. 571.


Zuletzt urteilte sogar das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise
überrechtlich, die Enteignungen von 1945-1949 seien «unumkehrbar».

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