Angaben zu diesem Buch
Vor allem Freisler wird hier abgehandelt, die Verordnungen
gründeten auf dem Ermächtigungsgesetz und benötigten die
Zustimmung des Parlaments nicht.
Ähnlich zu Merkel & Co. liess sich Hitler vernehmen (vgl. S. 71):
«Es würde (…) für den beabsichtigten Zweck nicht genügen,
wollte die Regierung sich für ihre Massnahmen von Fall zu Fall
die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten.
Die Regierung wird dabei nicht von der Absicht getrieben,
den Reichstag als solchen aufzugeben. Im Gegenteil,
sie behält sich auch für die Zukunft vor, den Reichstag
über ihre Massnahmen zu unterrichten ...»