Angaben zu diesem Buch

Vor allem Freisler wird hier abgehandelt, die Verordnungen

gründeten auf dem Ermächtigungsgesetz und benötigten die

Zustimmung des Parlaments nicht.

 

Ähnlich zu Merkel & Co. liess sich Hitler vernehmen (vgl. S. 71):

«Es würde (…) für den beabsichtigten Zweck nicht genügen,

wollte die Regierung sich für ihre Massnahmen von Fall zu Fall

die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten.

Die Regierung wird dabei nicht von der Absicht getrieben,

den Reichstag als solchen aufzugeben. Im Gegenteil,

sie behält sich auch für die Zukunft vor, den Reichstag
über ihre Massnahmen zu unterrichten ...»

 

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